Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Diese Bedingungen gelten für Veranstaltungen und Catering. Für Online-Buchungen der Eisstockbahnen gelten ausschließlich die AGB Eisstockschießen (unten).

für Veranstaltungen in der Location Waldheim, betrieben durch die essen-macht-spass GmbH, Waldheim 1, 81377 München;
Stand: Februar 2025

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Auftraggeber das von der essen-macht-spass GmbH erstellte Angebot durch seine Unterschrift bestätigt hat.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der essen-macht-spass GmbH gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

2. Preis, Leistung

Erhöht sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so verändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Der durch den Auftraggeber angegebene Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage. Darüber hinaus durch den Auftraggeber bestellte bzw. in Anspruch genommene Leistungen werden nach tatsächlichem Umfang in Rechnung gestellt.

3. Personenanzahl

Der Veranstalter hat der essen-macht-spass GmbH die endgültige Teilnehmerzahl 5 Tage vor Veranstaltungstermin mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

4. Mitbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Sachen

Werden Sachen oder Gegenstände jeglicher Art in die Räumlichkeiten des Veranstalters mitgebracht, so erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr des Veranstalters. Die essen-macht-spass GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Veranstalter

Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden. Es gelten folgende Stornofristen und -gebühren nach Vertragsabschluss: Bei Rücktritt des Veranstalters ist die essen-macht-spass GmbH berechtigt die geleistete Anzahlung als Entschädigung geltend zu machen.

  • Tritt der Veranstalter erst zwischen dem 3. und 1. Monat vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die essen-macht-spass GmbH berechtigt, zuzüglich zur einbehaltenen Anzahlung, 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.
  • Bei Rücktritt zwischen 30 und 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin, werden zuzüglich zur einbehaltenen Anzahlung 70% des erwarteten Speise- und Getränkeumsatzes in Rechnung gestellt. Bei jedem späteren Rücktritt ist die essen-macht-spass GmbH berechtigt, 90 % des erwarteten Speise- und Getränkeumsatzes in Rechnung zu stellen.

6.Allgemeinverfügung, Staatliche Anordnungen

Sollte durch ein unvorhergesehenes Ereignis, wie beispielsweise eine Pandemie, die Durchführung der Veranstaltung durch eine Allgemeinverfügung oder einer staatlichen Anordnung eingeschränkt, verboten und somit nicht durchführbar sein, kann die Veranstaltung ohne Stornogebühren innerhalb der darauffolgenden 12 Monate verschoben werden oder alternativ die komplette Rückzahlung der Anzahlung gewählt werden, diese gilt bis zu 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin.

7.Rücktritt durch die essen-macht-spass GmbH

Die essen-macht-spass GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere falls:

  • angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen
  • Höhere Gewalt oder andere von der essen-macht-spass GmbH nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen

Im Fall des berechtigen Rücktritts durch essen-macht-spass GmbH steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadenersatz zu.

8. Schlussbestimmungen

Für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Fa. essen-macht-spass GmbH einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

AGB Eisstockschießen

Diese Bedingungen gelten für Buchungen der Eisstockbahnen über eisstock.waldheim.de, telefonisch oder per E-Mail. Die Veranstaltungs-AGB oben gelten für Eisstock-Buchungen nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Eisstockschießen in der Location Waldheim, betrieben durch die essen-macht-spass GmbH, Waldheim 1, 81377 München
Stand: November 2026

1. Stornierung und Umbuchung

Bis 28 Tage vor dem gebuchten Termin kann die Buchung kostenfrei storniert werden; der gezahlte Betrag wird vollständig erstattet.

Bei einer Stornierung zwischen 27 und 7 Tagen vor dem gebuchten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des gebuchten Wertes einbehalten; der restliche Betrag wird erstattet.

Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem gebuchten Termin werden 100 % der Buchungskosten berechnet; eine Erstattung erfolgt nicht.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist einmalig und kostenfrei bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin möglich, sofern der gewünschte Termin verfügbar ist. Danach ist keine Umbuchung mehr möglich.

Die Regelungen gelten für den gesamten gebuchten Wert einschließlich eines gebuchten Essenspakets.

Stornierung und Umbuchung nimmt der Kunde selbst über den Link „Buchung verwalten“ in seiner Buchungsbestätigung vor (Buchungsnummer und E-Mail-Adresse). Ein Kundenkonto ist dafür nicht erforderlich. Die Erstattung erfolgt auf das bei der Zahlung verwendete Zahlungsmittel.

2. Unvorhersehbare Ereignisse

Soweit die Veranstaltung infolge von bei Vertragsschluss bei pflichtgemäßer Sorgfalt nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender höherer Gewalt (z. B. außergewöhnlicher verkehrsgefährdender Straßenzustände, besonderer Witterungsereignisse, Streik etc.) abgesagt werden muss, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen bleibt unberührt.

3. Haftungsbeschränkung

Die Inanspruchnahme der Leistungen der essen-macht-spass GmbH durch den Kunden erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

4. Mitbringen eigener Gegenstände

Werden Sachen oder Gegenstände jeglicher Art in den Eisstockbereich mitgebracht, so erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden. Die essen-macht-spass GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

5. Mutwillige Beschädigung

Für mutwillige Beschädigungen an Einrichtung, Dekoration und Spielmaterial haftet der Spieler bzw. Kunde. Wir erlauben uns, dem Kunden anfallende Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.